Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB's
ML-Case GmbH§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.
3 Technische Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich in Euro netto ab Werk (EXW gemäß Incoterms® in jeweils gültiger Fassung). zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Mangels abweichender Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.
3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
4. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
1. Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW.)
2. Auf Wunsch des Bestellers erfolgt der Versand gegen Berechnung einer im Angebot ausgewiesenen Frachtpauschale. Die Wahl von Versandart und Transportmittel bleibt uns vorbehalten.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung auf den Besteller über. Bei vereinbartem Versand geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
4. Verzögert sich die Abholung oder der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über.
5. Teillieferungen sind zulässig.
6. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung sind im Rahmen von § 9 dieser Bedingungen beschränkt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern; er tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus entstehenden Forderungen an uns ab.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
§ 6 Sonderanfertigungen und kundenseitige Vorgaben
1. Unsere Produkte werden überwiegend nach kundenspezifischen Vorgaben gefertigt.
2. Der Besteller trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Unterlagen, Maße, Spezifikationen, Einsatzbedingungen und technischen Anforderungen.
3. Eine Prüfung der Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Für Schäden, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Bestellers zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
§ 7 Mängelrechte
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
2. Der Besteller hat die Ware unverzüglich bei entgegennahme zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Werktagen schriftlich zu rügen.
3. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4. Weitergehende Rechte bestehen nur im Rahmen von § 9.
5. Keine Mängel liegen insbesondere vor bei:
– natürlichem Verschleiß
– unsachgemäßer Verwendung
– nicht freigegebenen Veränderungen
– außergewöhnlicher mechanischer Beanspruchung
– unsachgemäßer Lagerung oder Montage durch den Besteller
§ 8 Schutzrechte
Werden Produkte nach Zeichnungen oder Vorgaben des Bestellers gefertigt, stellt der Besteller uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen frei.
§ 9 Haftung
1. Wir haften unbeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Nettoauftragswert des betroffenen Auftrags.
3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für:
– mittelbare Schäden
– Folgeschäden
– entgangenen Gewinn
– Produktions- oder Nutzungsausfall
– Vertragsstrafen Dritter
– Schäden an nicht von uns gelieferten Gegenständen, Anlagen oder Produkten
– Schäden an eingebrachten oder transportierten Fremdprodukten
5. Eine Haftung für die Eignung unserer Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung.
6. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel oder sonstige unvorhersehbare, nicht von uns zu vertretende Umstände verlängern Lieferfristen angemessen.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz.
2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz.
3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG.)