ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1.Hinweis
Für unstehende Aufträge und Angebote gelten allein unsere nachstehenden
Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2.Angebot
Unser Angebot ist freibleibend hinsichtlich Preis, Lieferzeit und Liefermöglichkeit.
3. Preise
Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Abweichende Preisabsprachen haben nur dann Gültigkeit,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Preisänderungen für noch nicht ausgelieferte Aufträge behalten wir uns vor.
4. Lieferung
Nur die von uns bestätigte Lieferzeit hat Gültigkeit.
Die vom Besteller verlangten Lieferfristen werden nicht anerkannt.
Verzugsstrafen oder Schadensersatzansprüche für verzögerte Lieferung sind ohne
ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.
5. Fracht
Lieferungen erfolgen, wenn keine Versandvorschrift vorliegt, nach unserer Wahl durch das von
uns erwählte Verkehrsmittel.
Bei Bestellungen ab 500,-- € netto Warenwert liefern wir frachtfrei (nur Inland).
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
6. Beanstandungen
Diese können nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware anerkannt werden, wenn sie schriftlich
gemacht worden sind.
Konstruktive Material- und Farbänderungen sind kein Grund zur Beanstandung.
7. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind in Euro innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto,
oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu leisten.
Etwaige anfallende Mahngebühren und Verzugszinsen werden von uns in
Rechnung gestellt, bei Nicht-Einhaltung der Zahlungsfrist.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Gleißenberg.
Gerichtsstand ist Waldmünchen.
8. Mindermengenzuschlag
Bei Bestellungen unter 20.-- € netto Warenwert berechnen wir einen
Mindermengenzuschlag von 2,50 €.
9. Haftung für Mängel
Wir haften nicht für eventuelle Schäden, die an in unseren Gehäusen transportierten
Gütern entstehen.
Die Beurteilung der Eignung der Gehäuse für den jeweiligen Zweck liegt ausschließlich
in der Verantwortung des Käufers.
Bei begründeten Mängelrügen steht es uns frei, entweder Gutschrift zu erstellen oder
gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern oder die Mängel zu beseitigen.
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